Hier gibt es ausdrücklich nur eine Antwort: JA! In dem Moment, wo Sie nicht bettlägerig krankgeschrieben sind, dürfen Sie alles tun, was Ihrer Gesundheit zuträglich ist – und dazu gehört auch unsere Beratung.
“Wenn Sie nicht bettlägerig krankgeschrieben sind, dürfen Sie alles tun, was Ihrer Gesundheit zuträglich ist – und dazu gehört auch unsere Beratung.”