Hier gibt es ausdrücklich nur eine Antwort: JA! In dem Moment, wo Sie nicht bettlägerig krankgeschrieben sind, dürfen Sie alles tun, was Ihrer Gesundheit zuträglich ist – und dazu gehört auch unsere Beratung.

 

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“Wenn Sie nicht bettlägerig krankgeschrieben sind, dürfen Sie alles tun, was Ihrer Gesundheit zuträglich ist – und dazu gehört auch unsere Beratung.”